Errichtung der gemeinschaftlich genutzten Infrastruktur für den Windpark Kirf zum Zwecke der entgeltlichen Überlassung an die Betreiber von Windkraftanlagen. Hierzu gehört insbesondere die elektrische Netzanschlussverbindung zwischen dem Einspeisepunkt Saarburg und dem Windpark Kirf, gemeinschaftlich genutzte Zuwegungen und der Telefonanschluss. Weiter ist die Gesellschaft berechtigt, artverwandte Tätigkeiten auszuüben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, jedoch ist jegliches operatives Geschäft ausdrücklich ausgeschlossen.
Ingenieurbüro
Energieversorgung
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