Erwerb, der Betrieb, das Halten und Verwalten der für den Betrieb aller Windenergieanlagen im Windpark Brundbüttel-Eddelak erforderlichen Infrastruktur und deren Verpachtung an Betreiber. Dazu gehören der Erwerb bzw. das Halten der Nutzungsverträge für Kranstellflächen, Kabeltrassen und Wege im Windpark einschließlich der dinglichen Absicherung in Grundbüchern, der zwei Kabelsysteme zum Transport des erzeugten Stroms zum Netzverknüpfungspunkt und die Übernahme der Eigenschaft als Vorhabenträger der für den Windpark geltenden Bebauungspläne gemäß § 12 BauGB. Weiterer Gegenstand des Unternehmens sind Absprachen mit dem Netzbetreiber bzw. Direktvermarkter über die Lieferung von Energie, die Einziehung und Verwaltung der Erlöse von dem Netzbetreiber bzw. dem Direktvermarkter, die Zahlung von Verwaltungsaufwendungen, die Verteilung der Erlöse gemäß dem als Anhang zu diesem Vertrag enthaltenen Kosten- und Erlös-Pool-Vertrag sowie die Verwaltung des Vollwartungsvertrags mit dem Anlagenhersteller Nordex und die Wahrnehmung der hieraus abgeleiteten Rechte und Pflichten im Namen und im Interesse der Gesellschafter.
Energieversorgung
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