A) die Planung, Errichtung, Nutzung und Verwaltung der gemeinschaftlich genutzten Kabeltrasse zur Netzanbindung (Mittelspannungssystem nebst Steuerkabeln und Übergabestation) inklusive der erforderlichen Anlagen sowie Telefonverkabelung b) die Sicherung des Netzanschlusses zur Einspeisung der Stromproduktion der Wind- energieanlagen auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). c) die gemeinsame Einspeisung der Stromproduktion der von den Kommanditisten betriebenen Windenergieanlagen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen, insbesondere sich an anderen Unternehmen oder Gesellschaften zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Handlungen befugt, die mittelbar oder unmittelbar zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen derselben oder ähnlicher Branchen beteiligen sowie eigenes oder fremdes Vermögen verwalten. Sie ist befugt, Zweigniederlassungen zu errichten.
Energieversorgung
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