Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 II Nr. 4 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Durchführung von Workshops im Bereich Sport, Musik und neuen Medien an Brennpunktschulen und in Zusammenarbeit mit Ämtern (z.B. dem Jugendamt und der Leitung der Stadt Jugendzentren) - Benefiz Veranstaltungen im Bereich Musik, Sport und neuen Medien in Form von eigenen Benefiz Veranstaltungen zur Mittelbeschaffung (Die Einnahmen gehen nach Abzug der Kosten an gemeinnützige Projekte und an gemeinnützige Kinder-, und Jugendeinrichtungen) - Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlichen aus sozial schwächeren Familien oder Geschwister von lebensverkürzt erkrankten oder trauernden Kindern. - Öffentlichkeitsarbeit zur Erreichung des genannten Zwecks - Ansprache von potenziellen Förderern - Förderung von Vorhaben und Projekten von Kinder-, und Jugendeinrichtungen - die Förderung von Kinder und Jugendliche im Bereich Musik, Sport und neuen Medien (in Form von kostenfreien Workshops an Schulen oder Vereinen), Kunst und Kultur.
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