Beratungsdienstleistung im Bereich der Altersvorsorge für Firmenkunden, Verbände und Vereine sowie deren Mitarbeiter, Mitglieder und Geschäftsleitung. Ferner ist Gegenstand die Vermittlung von Versicherungs- und Bausparverträgen. Weiter ist Gegenstand die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über den Erwerb von - Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestment- Gesetz vertrieben werden dürfen, soweit die Voraussetzungen des § 2, Abs. 6, Satz 1, Nr. 8 KWG erfüllt sind, also soweit der Antragsteller derartige Verträge ausschließlich zwischen Kunden und einem Institut i. S. d. § 1, Abs. 1 b) KWG - Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute -, einem nach § 53 c), Abs. 1, Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen, das aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 53 b) KWG gleichgestellt oder freigestellt ist, oder einer ausländischen Investmentgesellschaft vermittelt bzw. nachweist, keine weiteren Finanzdienstleistungen i. Sa. v. § 1, Abs. 1 a), Satz 1, Nrn. 1-4 KWG einbringt und nicht befugt ist, sich im Zusammenhang mit dieser Vermittlungs- und Nachweistätigkeit Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilsscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; - von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile), oder - von öffentlich angebotenen Anteilen einer Kapitalgesellschaft (nur GmbH) oder Kommanditgesellschaft (z. B. bei geschlossenen Immobilienfonds).
Versicherungsmakler
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