Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur der Stadt Lippstadt unter Beachtung umweltpolitischer Zielsetzungen. Zweck der Gesellschaft ist dabei in erster Linie a) die Förderung und bestandsorientierte Pflege der ortsansässigen Wirtschaft;b) die Förderung der Industrie- und Gewerbeansiedlung;c) die Förderung von Fremdenverkehrseinrichtungen. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft berechtigt, a) wirtschaftsfördernde Schwerpunktmaßnahmen in Form von Grunderwerb, Erschließung, Verwertung und Veräußerung, Bebauung oder in anderer geeigneter Weise in Zusammenarbeit mit den städtischen Fachdienststellen einzuleiten und durchzuführen;b) im Rahmen der Anhörungsverfahren zu örtlichen und überörtlichen Planungen und Bauleitverfahren - soweit Belange der Wirtschaftsförderung berührt werden - Stellung zu nehmen;c) Wirtschaftsunternehmen bei Standort-, Innovations-, Finanzierungs- oder sonstigen Entwicklungsproblemen zu beraten und sich im Rahmen der Antragsverfahren auf Erlangung öffentlicher Finanzierungshilfen im Namen und im Auftrag der Stadt Lippstadt mit Behörden, Organisationen auf regionaler und überregionaler Ebene in Verbindung zu setzen und ggf. Stellungnahmen abzugeben;d) für die Ansiedlung von Unternehmen zu werben, sie zu beraten und sie bei der Lösung betrieblicher Ansiedlungsprobleme zu unterstützen;e) sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.
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