Gesellschaft fördert im Sinne des § 5 Abs. 1 Ziffer 18 des Körperschaftssteuergesetzes alle Maßnahmen, die der Stärkung der wirtschaftlichen Infrastruktur und der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. Im Rahmen dieser Zweckbestimmung wird die Gesellschaft insbesondere die in der Region Waldeck-Frankenberg ansässigen Unternehmen und Unternehmensneugründungen beraten und in ihrer Entwicklung unterstützen, Neuansiedlungen von Unternehmen und Einrichtungen anwerben und betreuen und Standortmarketing durchzuführen. Im Rahmen eines Regionalmanagements kann die Gesellschaft u.a. Projekte zur direkten und indirekten Wirtschaftsförderung in Waldeck-Frankenberg und im Rahmen des Regionalmanagement Nordhessen initiieren, gestalten, koordinieren und durchführen sowie Kooperationsstrukturen aufbauen.Sie ist berechtigt, Fördermittel zu akquirieren und vertritt die Interessen des Landkreises Waldeck-Frankenberg gegenüber den nordhessischen Landkreisen und deren Vereinigungen. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks, insbesondere zur Existenzgründung, stille Beteiligungen einzugehen. Die Gesellschaft betreibt keine Bankgeschäfte. § 122 Abs. 4 HGO bleibt unberührt.
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