Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur der Stadt Worms. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, Worms als Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln, sowie zur Schaffung neuer und zur Erhaltung vorhandener Arbeitsplätze in Worms die An- und Umsiedlung von Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben zu fördern. Um diesen Zweck zu erreichen, kann die Gesellschaft insbesondere: a) Grundstücke und Gebäude erwerben, errichten, veräußern, mieten und vermieten/verpachten (insbesondere auch an Existenzgründer), sowie diese Geschäfte vermitteln; b) Grundstücke für Ansiedlungen sanieren, aufbereiten und erschließen; c) für die Ansiedlung von Betrieben werben; d) Betriebe, die sich ansiedeln wollen oder bereits angesiedelt haben, bei der Beschaffung von Grundstücken, Arbeitskräften, Wohnungen, behördlichen Genehmigungen oder in anderer Weise unterstützen; e) die Planungsträger bei der örtlichen und überörtlichen Planung unterstützen; f) durch Marketing-Maßnahmen die Stadt Worms als wirtschafts-starken, lebendigen, gut erreichbaren, kulturell attraktiven, umweltbewussten und damit lebens- und liebenswerten Standort nach innen und außen zu präsentieren. Dabei soll die Entwicklung der Stadt Worms gefördert und ihre Attraktivität und Lebensqualität gestärkt werden; g) Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Stadt ergreifen; h) das innerstädtische Dienstleistungsangebot, insbesondere in den Bereichen Handel, Handwerk und Tourismusgewerbe verbessern; i) kulturelle Aktivitäten in Abstimmung mit öffentlichen und privaten Trägern durchführen und fördern; j) den Fremdenverkehr in Worms und der Region fördern; k) die wirtschaftlichen und ideellen Interessen der Stadt Worms und ihrer Einwohner durch Werbung und Organisation geeigneter Veranstaltungen fördern; l) Ausstellungen, Messen, Märkte, volkstümliche und kulturelle Veranstaltungen sowie Maßnahmen zur Verschönerung der Stadt Worms fördern; m) Gäste informieren und betreuen. Die Gesellschaft darf öffentliche Zuschüsse und Zuwendungen Dritter entgegennehmen, Darlehen aufnehmen oder andere Unternehmen, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgen, übernehmen, vertreten und sich an einem solchen Unternehmen beteiligen sowie in Vereinen Mitglied werden, die solche Ziele verfolgen. Im Falle der Übernahme von oder der Beteiligung an einem anderen Unternehmen erfolgt die Vertretung der wfg Worms in der Gesellschafterversammlung oder in einem dieser entsprechenden Organen nach den Bestimmungen des § 88 Gemeindeordnung.
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