Verbesserung der Struktur des Wirtschaftsraumes Wilhelmshaven und des Arbeitsmarktes durch Entwicklung und Förderung von Industrie, Handwerk, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen auf allen Gebieten. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefödert wird, insbesondere nimmt sie folgende Aufgaben aktiv oder unterstützend wahr: 1. Konzeptionelle Sicherung und Entwicklung des Unternemensbestandes, 2. Erarbeitung und Definition von Standortprofilen uind Branchenkonzepten, 3. Unterstützung bei Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, 4. Förderung von Neugründungen, 5. Akquisition von Ansiedlungen, 6. Standortmarketing, 7. Clustermanagement, branchenorientierte Netzwerkpflege (und Innovationstransfermanagement), 8. Beitrag zu einer wirtschaftsfördernden politischen und öffentlichen Willensbildung, 9. Sicherung des Einzelhandelsstandortes (Innenstadt und Stadtteilzentren), 10. Sicherung und Entwicklung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (inkl. Flächen-, Forschungs- und Telekommunikationsinfrastruktur), 11. zukunftssichernde Projekte der Stadtentwicklung, 12. Beratung zu lokalen und nationalen Förderprogrammen.
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