1. Die Gesellschaft mit Sitz in Husum verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung, hier insbesondere die Förderung - von Personen, bei denen eine wirtschaftliche Hilfebedürftigkeit (SGB II, SBG XII) vorliegt (§ 53 Ziffer 2 AO) - von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Ziffer 1 AO) - der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Ziffer 10 AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der sozialen Eingliederung von Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen, von Menschen mit einem höheren sozialen Hilfebedarf und von Menschen, die sich aktuell in einer Krisensituatuon befinden, soweit und solange sie aufgrund der Krisensituation zum Personenkreis gemäß Ziffer 1 gehören. Zu diesem Zweck erfolgt durch die Gesellschaft die Anmietung, Vermittlung und Vermietung von Wohnraum in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg - vorrangig für sozial Bedürftige - in Kooperation mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Anmietung von Wohnraum auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt und Weitervermietung an Menschen mit Behinderung, an von Behinderung bedrohte Menschen oder an Menschen mit wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit. Hierdurch wird die Gesellschaft als Partner auf dem Wohnungsmarkt die Wohnvielfalt für den betroffenen Personenkreis erhöhen. Die tatsächliche Hilfe erstreckt sich vorrangig auf die Versorgung mit entsprechendem Wohnraum, beinhaltet aber auch Aspekte der täglichen Lebensbewältigung. Darüber hinaus unterstützt die Gesellschaft die Schaffung nachhaltiger Strukturen und sozialräumlich agierender Netzwerke für die Unterstützung des Gesellschaftszweckes. In Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften und/oder privaten Investoren soll neuer Wohnraum für den unter Ziffer 1 genannte Personenkreis geschaffen werden. Aufgabe der Gesellschaft ist die Vermittlung des Wohnraums. Wesentliche Grundlage für die Tätigkeit der Gesellschaft zur Erfüllung des Gesellschaftszweckes stellen die Kooperationsverträge mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg in ihrer jeweils gültigen Fassung dar. 3. Im Rahmen der Erfüllung des Geschäftszweckes kann die Gesellschaft in Einklang mit dem Kooperationsvertrag auch Leistungen (insbesondere Wohnungsvermietung) auch an Personen erbringen, die von Anfang an nicht oder im Laufe der Hilfeleistung nicht mehr zu dem Personenkreis gemäß Ziffer 1 gehören. Hierbei hat die Gesellschaft sicherzustellen, dass mindestens 2/3 ihrer Leistungen dem Personenkreis gemäß Ziffer 1 zugutekommen (§ 66 Abs. 3 AO). Hierfür werden von der Gesellschaft vor und in angemessenen Zeitabständen auch während der Leistungserbringung (zum Beispiel Vermietung) sowohl das Vorliegen der persönlichen als auch wirtschaftlichen Voraussetzungen der Bedürftigkeit der Leistungsempfänger geprüft und in geeigneter Weise dokumentiert.
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