Genossenschaft bezweckt die Förderung der Wirtschaft und den Erwerb der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes. Die Förderung erfolgt als Produktionsgenossenschaft zur Projektiertung eines oder mehrerer Wohnprojekte und als Wohnungsgenossenschaft durch eine dauerhafte, preisgünstige, gute, sichere und sozial verantwortliche Wohnungsversorgung. Gegenstand der Genossenschaft sind die Projektierung und der Betrieb einer inklusiven Wohnungsgesellschaft in Eigenverantwortung für Menschen mit wohnbegleitendem Assistenzbedarf in einer Gemeinschaft. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen. Beteiligungen sind nur zulässig, wenn dies der Förderung der Mitglieder dient.
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