(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zweck\" der Abgabenordnung, hier insbesondere die Förderung - von Personen, bei denen eine wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit (SGB II, SGB XII) vorliegt - von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Ziffer 1 AO) - der Hilfe für Behinderte (§ 52 Abs. 2 Ziffer 10 AO) (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der sozialen Eingliederung von Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen, von Menschen mit einem höheren sozialen Hilfebedarf und von Menschen, die sich aktuell in einer Krisensituation befinden, soweit und solange sie aufgrund der Krisensituation zum Personenkreis gem. Ziffer 1 gehören. Zu diesem Zweck erfolgt durch die Gesellschaft die Anmietung, Vermittlung und Vermietung von Wohnraum - vorrangig für sozial Bedürftige - im Kreis Rendsburg-Eckernförde. (3) Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Anmietung von Wohnraum auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt und Weitervermietung an Menschen mit Behinderung bedrohte Menschen mit wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit. Hierdurch wird die Gesellschaft als Partner auf dem Wohnungsmarkt die Wohnvielfalt für den betroffenen Personenkreis erhöhen. Die tatsächliche Hilfe erstreckt sich vorrangig auf die Versorgung mit entsprechendem Wohnraum, beinhaltet aber auch Aspekte der tatsächlichen und täglichen Lebensbewältigung, etwa durch Beratung und Maßnahmen zur Stabilisierung des Mietverhältnisses. Darüber hinaus unterstützt die Gesellschaft die Schaffung nachhaltiger Strukturen und sozialräumlich agierender Netzwerke für die Unterstützung des Gesellschaftszwecks. In Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften und/ oder privaten Investoren soll neuer Wohnraum für den unter Ziffer 1 genannten Personenkreis geschaffen werden. Aufgabe der Gesellschaft ist die Vermittlung des Wohnraums. (4) Im Rahmen der Erfüllung des Geschäftszwecks kann die Gesellschaft auch Leistungen (ins- besondere Wohnungsvermietung) an Personen erbringen, die von Anfang an nicht oder im Laufe der Hilfsleistung nicht mehr zu dem Personenkreis gemäß Ziffer 1 gehören. Hierbei hat die Gesellschaft sicherzustellen, dass mindestens 2/3 ihrer Leistung dem Personenkreis gemäß Ziffer 1 zugutekommen (§ 66 Abs. 3 AO). Hierfür werden von der Gesellschaft vor und in angemessenen Zeitabständen auch während der Leistungserbringung (zum Beispiel Vermietung) sowohl das Vorliegen der persönlichen als auch der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Bedürftigkeit der Leistungsempfänger geprüft und in geeigneter Weise dokumentiert. (5) Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks darf die Gesellschaft sich auf allen Gebieten betätigen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie darf sich zur Förderung des Gesellschaftszweckes an anderen Unternehmen mit gemeinnützigem Geschäftsgegenstand beteiligen. (6) Der Zweck wird auch verwirklicht durch Kooperation mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, insbesondere mit der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. hält. Mit diesem erfolgt die Kooperation dergestalt, dass Management- sowie Verwaltungs- und andere Leistungen ausgetauscht und Personal wechselseitig gestellt wird.
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