(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist, a. die Förderung von Natur- und Umweltschutz im Sinne von § 52 (2) 8 der Abgabenordung; b. die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung oder mit psychischen und seelischen Erkrankungen im Sinne von § 52 (2) 10 der Abgabenordung. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch, a. die Durchführung von Veranstaltungen, Angeboten, Informationen und Bildung zum Thema Natur- und Umweltschutz und angrenzende ökologische Themen; b. der Kommunikation und dem Erfahrungsaustausch zu Plastik-Vermeidungspotenzialen; c. die Förderung der Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt von Menschen mit Behinderung oder mit psychischen und seelischen Erkrankungen zu einer regulären Vergütung (also oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns) durch den Aufbau und Betrieb eines Inklusionsunternehmens.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.