Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 52 Absatz 2 Nr. 8 der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1) Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die Durchführung von Workshops und Beratungsleistungen sowie 2) Förderung von Wissenschaft und Forschung durch Vergabe von Stipendien und die Durchführung eigener Forschungsprojekte, die insbesondere 1) die Steigerung der Biodiversität in den Fokus nehmen; 2) nachhaltiges Planen, Bauen und Betreiben klimapositiver Gebäude fördern; 3) kreislaufwirtschaftlichen Prinzipien Rechnung tragen.
Sozialwesen
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