1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen und Ausbildungsplätzen für behinderte Jugendliche und Erwachsene. 2) Das Unternehmen verfolgt unmittelbar ausschließlich Zwecke zur Grundlage der Gemeinnützigkeit im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung für die Förderung der Mildtätigkeit. Es ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden und weder Gesellschafter noch Organe dürfen Zuwendungen für ihre Eigenschaft aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Ausgenommen hiervon ist eine Zuwendung sofern der Zuwendungsempfänger wiederum nur in gleicher Art und Weise "steuerbegünstigte Zwecke" wie die Gesellschaft in Ziff. 2 verfolgt. 4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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