Auch die Durchführung der notwendigen Vermessungen sowie der Rodungs und Baumaßnahmen sowie die Umsetzung der Auflagen aus der Waldumwandlungsgenehmigung, die ausschließlich der WEBW Windkraftanlagen Creglingen GmbH und Co. KG erteilt wurde, aber für alle Betreiber notwendige Voraussetzung zur Realisierung des Windparks ist. Dieses betrifft insbesondere das Stellen einer Bürgschaft und das Vorhalten bzw. die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen. Gegenstand ist insbesondere auch die gemeinsame Herrichtung sowie die Durchführung der Wartung und Instandhaltungsmaßnahmen der Wege und Infrastruktur im WP Klosterwald und außerdem des Klosterwaldes bis östlich Neustett, insbesondere der Zuwegung, Kranstellflächen, Lagerplätze etc. Die Rechte zur Nutzung der Standortgrundstücke sowie zur Nutzung der Wege im Klosterwald wurden bzw. werden von den Betreibern jeweils von der Forst BW durch eigene Vereinbarungen erworben. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung und Auszahlung von Pachten und Dienstbarkeits-Entschädigungen, sowie Abrechnung von Flurschäden oder Ernteausfällen und deren Umlagen auf die Gesellschafter.
Energieversorgung
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