Wirtschaftsprüfungs-, Treuhand- und Beratungstätigkeit für Unternehmen/Institutionen der gewerblichen Wirtschaft, öffentlichen Hand sowie für sonstige Dritte; sämtliche für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 in Verbindung mit § 43 a Absatz 4 der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) im In- und Ausland, insbesondere Durchführung von Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und sonstigen Institutionen, Durchführung sonstiger betriebswirtschaftlicher Prüfungen, insbesondere von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen, wie Prüfung von Plänen, Prognosen und sonstigen betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, Beratung und Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten, treuhänderische Tätigkeiten einschließlich treuhänderischer Verwaltung, Beratung in Fragen der Planung, Errichtung und Führung von Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüssen sämtlicher Rechtsformen sowie in Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation, allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung, Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen, Prüfung von EDV-Systemen und damit zusammenhängende Beratung, Tätigkeit als Sachverständige und Erstellung von Gutachten; Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
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