Gesellschaftszweck zielt darauf ab, Eltern von besonderen (behinderten) Kindern in den frühen Lebensjahren (Altersgruppe 0-3) eine Anlaufstelle und Unterstützung zu bieten, um die Herausforderungen, die mit der Erziehung und Pflege besonderer Kinder verbunden sind, besser bewältigen zu können und eine unterstützende Gemeinschaft aufzubauen. Im Einzelnen gehört dazu: Austausch und soziale Unterstützung zu bieten. Informationen und Ressourcen bereitzustellen. Entlastung und Erholung zu bieten. Stärkung der Eltern-Kind-Beziehung zu fördern. Interessenvertretung und politisches Engagement zu fördern. Offenheit im Verarbeitungsprozess zu unterstützen. Dem bürgerschaftlichen Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke zum Gemeinwohl der Bevölkerung. Der Hauptgegenstand umfasst die Schaffung und den Betrieb einer Begegnungsstätte, die auf die Bedürfnisse von Eltern und ihren besonderen (behinderten) Kindern im Alter von 0-3 Jahren ausgerichtet ist. Hierzu gehören: Die Bereitstellung eines sicheren und inklusiven Raums, in dem Eltern mit besonderen Kindern Gelegenheit zur Vernetzung, zum Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Unterstützung haben. Die Organisation von regelmäßigen Treffen, Gruppenaktivitäten und Veranstaltungen, die darauf abzielen, den sozialen Austausch zwischen den Eltern zu fördern und gleichzeitig die Entwicklung der besonderen Kinder zu unterstützen. Die Bereitstellung von Informations- und Schulungsangeboten, die Eltern dabei unterstützen, die Bedürfnisse ihrer Kinder besser zu verstehen und angemessene Förderstrategien zu entwickeln. Die Förderung von Sensibilisierung und Aufklärung in der Gesellschaft über die Herausforderungen, denen Eltern besonderer Kinder gegenüberstehen, und die Bedeutung von Unterstützung und Akzeptanz. Die Zusammenarbeit mit Fachleuten und Experten im Bereich der frühkindlichen Entwicklung und Familienunterstützung, um Eltern und ihren Kindern bestmögliche Ressourcen und Fachwissen zur Verfügung zu stellen. Das Sammeln von Spendengeldern. Die Anschaffung von behindertengerechten Spielgeräten zur Förderung und Materialien sowie sonstigen Einrichtungsgegenständen. Organisation, Durchführung und Finanzierung von Veranstaltungen. Übernahme von Honoraren für Referate, Vorlesungen und Seminaren. Angebot kostengünstiger Erste Hilfe Kurse am Baby und Kind. Gewinnung der Bevölkerung zur ehrenamtlichen Mitarbeit in der Kinder- und Jugendhilfe. Kooperation mit anderen Vereinen bzw. Organisationen. Übernahme von Kosten für sozialrechtliche Fragen rund um das Thema Pflegegrad und schwerbehinderten Ausweis.
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