1. die Förderung der Bildung, 2. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit sowie 3. die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO für die Verwirklichung der Zwecke der Förderung der Bildung und der Entwicklungszusammenarbeit anderer Körperschaften. Das Ziel der Gesellschaft ist es, den Menschen den Zugang zu sauberem und sicherem Trinkwasser zu ermöglichen. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Erstellung und Vermittlung von Informationen über die Grundlagen und Instrumente des Entrepreneurship und Leadership, des Fundraising und der Konzeption von Fundraising-Kampagnen, insbesondere unter Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel und sozialer Medien ("Social Media"), wie etwa Blogbeiträge, Online-Videos und Webinare, die Erstellung und Vermittlung von Informationen über die Lebenssituation der Menschen in Entwicklungsländern, insbesondere im Hinblick auf die mangelnde Versorgung mit sauberem und sicherem Trinkwasser, durch elektronische Kommunikationsmittel, wie beispielsweise das Internet, soziale Medien ("Social Media") und audiovisuelle Träger, die Beschaffung von Mitteln und die Weiterleitung derselben an andere Körperschaften gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Verwirklichung der Förderung der Bildung und der Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere im Zusammenhang mit der Versorgung der Bevölkerung in Entwicklungsländern mit sauberem und sicherem Trinkwasser; die Mittel dienen unter anderem der Organisation und Durchführung des Baus von Brunnen und anderen Einrichtungen zur Trinkwasserversorgung und von Schulungen und Informationsveranstaltungen in den Entwicklungsländern, in denen die Teilnehmer über die Voraussetzungen und Maßnahmen zur nachhaltigen Versorgung der Bevölkerung mit sauberem und sicherem Trinkwasser unterrichtet werden; die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist; Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Sie ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck dienlich und förderlich sind.
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