Förderung der Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) zum Gemeinwohl der Bevölkerung nachhaltig zu fördern. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: Möglichst jährliche Verleihung eines Förderpreises für junge Film-Talente im Rahmen einer Filmpreisverleihung; Produktion, finanzielle Unterstützung oder konzeptionelle Begleitung von unabhängigen Filmprojekten; Finanzielle Unterstützung oder konzeptionelle Begleitung von Kurz- und Langfilmen von Studenten während des Studiums an einer Hochschule; Durchführung von Ausbildungsprogrammen/Workshops (Mentoren-Programme); Organisation und Veranstaltung von bundesweiten Events, die das Werk junger Film-Talente einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen sollen; Vergabe von öffentlich bekannten Stipendien im In- und Ausland und die Beschaffung von Mitteln für andere gemeinnützige Körperschaften zur Förderung der Kunst und Kultur. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung.
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