Betrieb von Wald- und Naturkindergärten. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe betreiben. Die Gesellschaft darf - im Rahmen des Abschnitts \"steuerbegünstigte Zwecke\" der Ababenordnung - ihre Geschäfte im Inland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und diese betreiben. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von Wald- und Naturkindergärten. Die Gesellschaft setzt sich zur Aufgabe, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit der psychischen, physischen und sozialen Gesundheit der Allgemeinschaft - und hier insbesondere der Kinder - zu dienen. Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen erwerben oder sich an solchen beteiligen oder deren Vertretung übernehmen.
Unterricht & Erziehung
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