Förderung der Erziehung und Bildung nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Die Satzungszwecke werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: a) Die Entwicklung von Veranstaltungskonzepten und die Planung sowie Durchführung von Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, unter anderem Lesekreise und Vorlesestunden, regelmäßig in dafür vorgesehenen Leseräumen, die in Kindertageseinrichtungen, Schulen und vergleichbaren Einrichtungen durchgeführt werden; b) Die Bereitstellung von Büchern für Kinder und Jugendliche an die in Buchstabe a) genannten Einrichtungen, soweit der jeweilige Träger der Einrichtung eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Körperschaft ist; c) Die Planung und Durchführung von Vorleseprogrammen und Entwicklung von Vorleseinitiativen in beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Schulen und vergleichbaren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche; d) Die Durchführung von Autorenpatenschaftsprogrammen, in denen Autoren insbesondere Schulen besuchen, um Kinder und Jugendlichen unter anderem vorzulesen und Workshops über die Autorentätigkeit und die Entwicklung des kreativen Schreibens zu halten; e) Durch die Bereitstellung von Informationsmaterial und die Durchführung von Workshops für die Eltern von Kindern und Jugendlichen zur Unterstützung einer familiengerechten Leseumgebung und die Heranführung an eine altersgerechte Bücherauswahl und Leseerfahrung; f) Die Entwicklung eines Lern- und Lehrkonzeptes zur Leseförderung, das insbesondere die Verbesserung der Lesefähigkeit bei Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand hat. Die Konzepte werden der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung gestellt.
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