Eine zentrale Beschaffungsstelle im Sinne von § 120 Abs. 4 GWB, die insbesondere für - die Behörden des Landes, die Kommunen und die Landkreise des Landes, - sonstige kommunale und landeseigene Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (z.B. Regionalverbände, Zweckverbände), - Unternehmen, die von Kommunen des Landes oder vom Land unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden und - Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes sowie Unternehmen, die in der jeweils aktuellen Fassung der vom Bundesministerium der Finanzen herausgegebenen Liste der mit dem Bund verbundenen Unternehmen (\"Alphabetische Zusammenstellung der Unternehmen, die mit der Bundesrepublik Deutschland i.S.d. § 15 AktG verbunden sind, sowie Alphabetische Zusammenstellung der rechtlich unselbstständigen Einrichtungen des Bundes, die dem Bund als herrschendem Unternehmen zuzurechnen sind\") aufgeführt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber gemäß § 99 GWB sind und die jeweilige Bürgerbeteiligung eine Tätigkeit im Land Baden-Württemberg betrifft, Dienstleistungen beschafft, Aufträge vergibt oder Rahmenvereinbarungen abschließt, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Dialogischen Bürgerbeteiligungsverfahren im Sinne des Gesetzes über die dialogische Bürgerbeteiligung (Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz - DBG) vom 4. Februar 2021 in der jeweils aktuellsten Fassung stehen.
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