(a) die erforderlichen Verbandsanlagen für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung und Verteilung des Trinkwassers zu betreiben, zu errichten, instand zu halten und bei Bedarf zu ersetzen oder zu erweitern; (b) die Trinkwassergewinnungsanlagen des Verbandes zu betreiben und das geförderte Trinkwasser in Verbandsanlagen zu speichern und weiterzuleiten sowie an die Endverbraucher in den Städten und Gemeinden zu übergeben; (c) Trinkwasser an den festgelegten Übergabestellen aus dem Netz der Thüringer Fernwasserversorgung - Anstalt des öffentlichen Rechts - und von anderen geeigneten Versorgern zu übernehmen, in Verbandsanlagen zu speichern, weiterzuleiten und an die Endabnehmer im Verbandsgebiet zu übergeben; (d) die im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer vom Erzeuger abzuleiten, zu behandeln, Abwasseranlagen einschließlich der mechanischen und biologischen Anlagen einzurichten, zu betreiben und zu unterhalten; (e) alle Anlagen für die öffentliche Abwasserbeseitigung einschließlich der Orts- und Verbindungskanäle und Sonderbauwerke zu betreiben, zu errichten, zu unterhalten und zu erweitern; (f) Abwasser von Nichtmitgliedern abzunehmen und zu behandeln; (g) die Wartung und Kontrolle von Kleinkläranlagen (durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen nach § 58 Abs. 1 und 4 ThürWG) nach der ThürKKAVO.
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